Frist für Schuldenerlass läuft ab
WIESBADEN. - Der Schuldenerlass von Krankenversicherungsbeiträgen ist nur noch bis Endes des Jahres möglich, zum Jahresende läuft die Frist ab. Darauf hat der Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Untertaunus mit einer Meldung aufmerksam gemacht. Da es seit 2007 Pflicht ist, bei einer Krankenkasse versichert zu sein, und dementsprechend Beiträge zu zahlen, haben diejenigen, die bisher nicht bei einer Krankenversicherung gemeldet war, Schulden angesammelt. Menschen, die sich bisher nicht bei einer Krankenkasse gemeldet haben und somit auch keine Beiträge gezahlt haben, können noch bis Ende des Jahres einen Schuldenerlass beantragen. Dazu müssen die Betroffenen einen formlosen Antrag bei der Krankenkasse stellen, bei der sie zuletzt versichert waren. Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2013 eingehen. Ab 2014 werden die Beitragsschulden nicht mehr erlassen, sondern nur noch ermäßigt.
Betroffene können in Caritas-Beratungsstellen kostenlos prüfen lassen, ob sie unter die Reglung fallen und sich bei der Antragsstellung unterstützen lassen. Einen Musterantrag für den Beitragsschuldenerlass und weitere Informationen gibt es im Internet unter www.caritas.de/beitragsschulden.
Kontakt in Wiesbaden: Katholischer Sozialladen, Friedrichstraße 26-28, 65185 Wiesbaden,Tel: 0611/174-211; im Rheingau: Caritaszentrum Geisenheim, Winkeler Straße 92, 65366 Geisenheim, Tel: 06722/ 96 02 30.